Neuer KFW-Kredit im Rahmen der Corona-Hilfe
Mit dem "KFW-Schnellkredit 2020" sollen ab heute Unternehmen in der Corona-Krise gefördert werden. Anträge hierzu können bei den jeweiligen Finanzierungspartnern (Banken, Sparkassen) gestellt werden. Die Fakten:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die am 01.01.2019 bereits am Markt aktiv waren
- Die Kredithöhe beträgt 25% der Jahresumsätze 2019, aber maximal 500.000 € (bei Betrieben mit 11-49 Mitarbeitern) bzw 800.000 € (bei Betrieben ab 50 Mitarbeitern)
- Es erfolgt eine 100%ige Haftungsfreistellung durch die KFW-Bank
- Gefördert werden Investitionskosten und Betriebsmittel
- Der Antrag läuft im Hausbankverfahren
- Das Unternehmen muss vor Antragstellung einen Gewinn verzeichnet haben
- Keine umfängliche Bonitätsprüfung
- Laufzeit 10 Jahre, (auf Wunsch zwei Jahre tilgungsfrei), - frühzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird bei Zusage festgelegt, voraussichtlich um die 3% p.a.
Mehr Infos unter: https://www.ostwestfalen.ihk.de/hinweise-zum-coronavirus/