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Neuer KFW-Kredit im Rahmen der Corona-Hilfe

Mit dem "KFW-Schnellkredit 2020" sollen ab heute Unternehmen in der Corona-Krise gefördert werden. Anträge hierzu können bei den jeweiligen Finanzierungspartnern (Banken, Sparkassen) gestellt werden. Die Fakten:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die am 01.01.2019 bereits am Markt aktiv waren
  • Die Kredithöhe beträgt 25% der Jahresumsätze 2019, aber maximal 500.000 € (bei Betrieben mit 11-49 Mitarbeitern) bzw 800.000 € (bei Betrieben ab 50 Mitarbeitern)
  • Es erfolgt eine 100%ige Haftungsfreistellung durch die KFW-Bank
  • Gefördert werden Investitionskosten und Betriebsmittel
  • Der Antrag läuft im Hausbankverfahren
  • Das Unternehmen muss vor Antragstellung einen Gewinn verzeichnet haben
  • Keine umfängliche Bonitätsprüfung
  • Laufzeit 10 Jahre, (auf Wunsch zwei Jahre tilgungsfrei), - frühzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird bei Zusage festgelegt, voraussichtlich um die 3% p.a.